Praktika sind von hoher Bedeutung für die Aneignung praktischer Skills. Art, Dauer und Qualität der im Studium absolvierten Praktika können entscheidend für den Erfolg von Bewerbungen sein.
Häufig gestellte Fragen rund um das Praktikum
Wer muss welche Praktika absolvieren?
Im BA Medienbildung und im BA Bildungswissenschaft gehört zum Studium ein Pflichtpraktikum. Sie können darüber hinaus (und in jedem Studiengang) auch freiwillige Praktika absolvieren. Die Ergebnisse der Verbleibstudie der Absolventen des BA- und des MA Medienbildung zeigen, dass Praktika für viele den Einstieg in das Berufsleben nach dem Studium erleichtern oder ermöglichen (den Forschungsbericht finden Sie hier). Das Pflichtpraktikum im BA Medienbildung umfasst mindestens 12 Wochen und soll in der Regel nach dem dritten Semester eingeplant werden. Im BA Bildungswissenschaft ist ein mindestens 10-wöchiges Praktikum nachzuweisen. In der Medienbildung müssen Sie eine begleitende oder vor-/nachbereitende Lehrveranstaltung besuchen, in der Bildungswissenschaft ist das nicht vorgeschrieben. Die folgenden Hinweise beziehen sich nur auf Pflichtpraktika.
Welche Formalia muss ich beachten?
Im Rahmen des Praktikums sollen Sie sich mit den institutionellen und sozialen Bedingungen beruflichen Handelns in einem für das Studienfach relevanten Praxisfeld bekannt machen. Praktika sind daher (i.d.R.) außerhalb der Universität zu absolvieren. Sie können (und sollten) sich selbst um eine Praktikumsstelle kümmern, Sie brauchen aber immer einen Lehrenden als Betreuer, und Sie müssen vor Beginn des Praktikums einen Praktikumsvertrag aus dem Prüfungsamt holen und sowohl von der Praktikumsstelle als auch vom betreuenden Lehrenden unterschreiben lassen. Beachten Sie bitte auch die Regelungen in der Praktikumsordnung für Ihren Studiengang (alle Praktikumsordnungen der OVGU finden Sie hier). Da Pflichtpraktika Bestandteile des Studiums sind, sind Sie während des Praktikums weiter als Studierende/r krankenversichert. Wenn Sie für das Praktikum eine Entlohnung erhalten, sollten Sie vor Beginn des Praktikums mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Modalitäten der Versicherung klären.
Wie ist die Durchführung des Praktikums organisiert?
Melden Sie sich bei Ihrem Praktikumsbetreuer (Dr. Ralf Biermann, beachten Sie bitte insbesondere die FAQ zu Praktika) an und klären Sie ab, ob Ihre Praktikumsstelle geeignet ist. Nach dem Praktikum erstellen Sie einen Praktikumsbericht (15 Seiten), der beim Betreuer einzureichen ist.
Wann soll das Praktikum absolviert werden und wie groß ist der zeitliche Aufwand?
Das Praktikum sollte möglichst im dritten Studiensemester absolviert werden. Andere Zeitpunkte sind möglich, aber studientechnisch eher ungünstig. Der zeitliche Aufwand ist in der Studienordnung festgelegt.
Wie ist der Praktikumsbericht abzufassen?
Der Praktikumsbericht besteht aus vier Teilen:
- Institutionenprofil: Je nach Art der Einrichtung: Beschreibung von Aufbau und Struktur, Zweck, ggf. weitere Kontexte (Geschichte), ggf. institutionelle Anbindung, Aufgabenbereich, etc..
- Tätigkeitsbeschreibung: Hier geht es um eine objektive Darstellung Ihrer Tätigkeit: Strukturen, Funktionen, Bedingungen und Ablauf. Erfahrungen können und sollen hier auftauchen, sind aber reflektiert darzubieten.
- Reflexion: Hier geht es um eine systematische Analyse der Praxiserfahrungen: Welche Routinen bildeten sich im Laufe des Praktikums heraus? Wo traten Probleme auf und welcher Art waren diese? Mit welchen Mitteln haben Sie versucht, Probleme zu lösen? Auf welche Wissensbestände Ihres Studiums konnten Sie zurückgreifen und mit welchem Ergebnis? Welche positiven Erfahrungen haben Sie gewonnen?
- Transfer der Praxis: Erfahrungen im Hinblick auf das Studium – Welche Konsequenzen bezogen auf Ihr Studium ergeben sich aus den Praxiserfahrungen? Welche Effekte auf die Qualifikation im Rahmen Ihres Studiengangs haben sich ergeben?
Hinzu kommen natürlich ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis und ein vollständiges Literatur- und Quellenverzeichnis.
Kann ich auch mehrere Praktika absolvieren?
Ja, das ist möglich, aber insgesamt müssen soviel Wochen nachgewiesen werden, wie in der für Sie gültigen Prüfungsordnung vorgesehen sind.
Muss ich in diesem Fall mehrere Praktikumsberichte anfertigen?
Nein, ein Praktikumsbericht ist ausreichend, er muss aber auf ein Praktikum von mindestens 6 Wochen bezogen sein.