Für jeden Studiengang gibt es eine offizielle Studien- und Prüfungsordnung, die über die Ziele, den Umfang und den Aufbau des jeweiligen Studiengangs, aber auch über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen informiert.

Mit den Ordnungen für Ihren Studiengang sollten Sie sich daher unbedingt vertraut machen. Alle Studien- und Prüfungsordnungen der Universität sind online verfügbar. Unsere Studiengänge sind modularisiert. Das bedeutet, alle Lehrveranstaltungen sind zu thematischen Einheiten zusammengefasst: sog. Modulen. Im Studienverlauf müssen bestimmte Module absolviert werden. Neben diesen Pflichtmodulen gibt es in den meisten Studiengängen auch Wahlpflichtmodule, die eine individuelle Schwerpunktsetzung erlauben. Die Ordnungen und Modulhandbücher für Medienbildung BA und MA finden Sie auch auf diesen Seiten verlinkt.

Neben einer Übersicht zu Leistungsformen finden Sie hier auch Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie zum Anfertigen von Abschlussarbeiten.

Leistungsformen

Welche Arten von Studien- und Prüfungsleistungen sind möglich?

Folgende Arten von Studien- und Prüfungsleistungen sind in unseren Studiengängen üblich. Welche Leistungsformen in einer konkreten Lehrveranstaltung möglich sind, entscheidet der oder die Lehrende:

  • Hausarbeit: eigenständige schriftliche Bearbeitung einer Frage- bzw. Aufgabenstellung aus dem Themenbereich der Lehrveranstaltung
  • Präsentation: eigenständige Auseinandersetzung mit einer Frage- bzw. Aufgabenstellung und Darstellung der Arbeitsergebnisse in der Lehrveranstaltung
  • Medienprodukt: eigenständige Bearbeitung  einer Frage- bzw. Aufgabenstellung aus dem Themenbereich der Lehrveranstaltung und Aufbereitung der Arbeitsergebnisse in Form eines Medienprodukts. Beliebte Medienprodukte sind Videoessays und Internetprojekte
  • Klausur: Beantwortung von Fragen oder Bearbeitung von Aufgaben unter Aufsicht
  • Mündliche Prüfung: Überprüfung erworbenen Wissens und des Umgangs damit im mündlichen Gespräch
  • Portfolio: schriftliche Dokumentation und Reflexion des Prozesses der Lösung von Aufgaben
  • Projektbericht: schriftliche oder mediale Dokumentation und Reflexion der Mitarbeit in einem (wissenschaftlichen) Projekt

Wie viele CP erhalte ich für welche Leistungen?

Die Module umfassen in aller Regel 10 CP und für erbrachte Studien- bzw. Prüfungsleistungen werden an der FHW üblicherweise 4 oder 6 CP vergeben. Dabei wird auch Ihre regelmäßige Teilnahme und die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Lehrveranstaltung mit einem entsprechenden Zeitaufwand berücksichtigt bzw. mit eingerechnet. Die CP für die Teilnahme und die CP für die Leistungserbringung sind immer verkoppelt: Es werden also keine CP nur für die Teilnahme vergeben (keine „Sitzscheine“), und Sie können auch keine Leistungen unabhängig von einer Lehrveranstaltung erbringen (Ausnahme: Bachelor- und Masterprüfung).

Hier sind einige der üblichen Leistungsformen aufgeführt, mit denen im Rahmen einer Lehrveranstaltung 4 oder 6 CP (inkl. der atkiven Teilnahme) erworben werden können:

Leistung (inkl. Teilnahme)
CPAnmerkung
Präsentation plus schriftliche Ausarbeitung4-5Eine Ausarbeitung ist eine Verschriftlichung des Präsentierten (unter Einhaltung der Formalia für eine schriftliche Arbeit).
Präsentation plus Hausarbeit5-6Eine Hausarbeit greift das Thema der Präsentation auf, geht aber inhaltlich über das Präsentierte hinaus, umfasst also weitere Aspekte des Themas (die Hausarbeit ersetzt hier die Ausarbeitung).
Hausarbeit ohne Präsentation4-6Eine Hausarbeit bearbeitet hier eine Fragestellung aus der Lehrveranstaltung, ohne dass die Ergebnisse in der Veranstaltung vorgestellt werden (für sehr komplexe Arbeiten können 6 CP vergeben werden).
Präsentation plus Medienprodukt (z.B. Videoessay, Internetprojekt)5-6Das Medienprodukt greift das Thema der Präsentation auf, geht aber inhaltlich über das Präsentierte hinaus, umfasst also weitere Aspekte des Themas (das Medienprodukt ersetzt hier die Ausarbeitung der Präsentation).
Medienprodukt ohne Präsentation4-6Ein Medienprodukt bearbeitet hier eine Fragestellung aus der Lehrveranstaltung, ohne dass die Ergebnisse in der Veranstaltung vorgestellt werden (für komplexe Medienprodukte können 6 CP vergeben werden).
Portfolio4-5Eine Zusammenstellung einer Reihe von kleineren Aufgabenbearbeitungen, in denen Lernprozesse dokumentiert und reflektiert werden.

Bewertungen

In den Bachelor- und Masterstudiengängen finden Modulprüfungen überwiegend studienbegleitend statt. Das bedeutet, Sie legen keine zusätzliche Modulprüfung ab, sondern das Modul gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie die geforderten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben. Dabei ist die Note der Prüfungsleistung (i.d.R. die 6 CP-Leistung) zugleich die Modulnote.

Für die Bewertungen gilt das Bewertungsschema mit den Noten sehr gut (1) bis nicht ausreichend (5). Zur differenzierten Bewertung können durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten um 0,3 Zwischenwerte gebildet werden. Ausgeschlossen sind aber die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3. Nicht ausreichende Leistungen können wiederholt werden. Die Bewertungen werden zusammen mit den erbrachten CP von den Lehrenden dem zuständigen Prüfungsamt gemeldet und dort in die elektronische Prüfungsverwaltung (HISQIS) übertragen.

Was ist beim Einreichen von Leistungen zu beachten?

Mit jeder Leistung ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung einzureichen. Die Lehrenden legen fest, ob Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen in gedruckter oder digitaler Form (oder in beiden Formen) einzureichen sind. In jedem Fall wird ein Deckblatt benötigt, das alle Angaben enthält, die zur Zuordnung der Leistung erforderlich sind. Ein Muster im Word-Format können Sie hier herunterladen. Auch bei Medienprodukten reichen Sie eine Eigenständigkeitserklärung und ein entsprechendes Deckblatt ein. Bei Internetprojekten bitte außerdem die URL angeben, unter der das Projekt im Netz zu finden ist, bei Filmessays legen Sie bitte einen geeigneten Datenträger bei.

Wie sollen schriftliche Arbeiten formal gestaltet werden?

An den folgenden Richtlinien können Sie sich orientieren, wenn Sie eine Arbeit einreichen: Manuskriptgestaltung Februar 2021 (PDF).

  • Schriftart und Schriftgröße: Lucida Sans Unicode 11 Pt. (Zeilenabstand 1,15) oder Arial 12 Pt. (Zeilenabstand 1,35); Überschriften der Hauptkapitel in 1 Pt. größer und fett; Überschriften der Unterkapitel (1.1) 1 Pt. größer und kursiv; Überschriften der Unterabschnitte (1.1.1) in gleicher Schriftart und Schriftgröße wie Text, aber kursiv. Text in Blocksatz setzen (Silbentrennung ein)
  • Absatzabstände: Abstand zum Text oberhalb von Überschriften eine Leerzeile, Absatzabstand „nach“ auf 10 Pt. einstellen (gilt auch für Überschriften); Seitenränder rechts, links und oben auf mindestens 2,5 cm, unten mindestens 2,8 cm.
  • Hervorhebungen im Text: Nur kursiv; wörtliche Zitate werden durch An- und Abführungszeichen markiert, längere Zitate (mehr als drei Zeilen) werden durch Einrückung nach rechts (1 cm) und Schriftgröße 1 Pt. kleiner als Normalschrift hervorgehoben (Zitate nicht kursiv setzen!); Hervorhebungen in wörtlichen Zitaten werden übernommen wie sie sind; darauf wird im Quellenverweis entsprechend hingewiesen, z.B. (Huber 2001, S. 45, H.i.O.)
  • Absätze: Nicht nach jedem Satz eine neue Zeile beginnen, sondern jeweils für einen Gedankengang einen Absatz vorsehen
  • Seitenumbruch: Beim Seitenumbruch darauf achten, dass eine Seite nicht mit einer einzelnen Zeile eines neuen Absatzes endet; ebenso sollte eine neue Seite nicht mit einer einzelnen Restzeile eines Absatzes von der Vorseite beginnen
  • Abbildungen und Tabellen: Abbildungen und Tabellen im Text werden durchnummeriert (eigene Zählung für Abbildungen und Tabellen) und erhalten eine Überschrift, z.B.: Tab. 1: Computerbesitz von Grundschülern; unter der Tabelle oder Abbildung wird die Quelle angegeben, z.B.: Quelle: KIM 2006, S. 43; oder: Quelle: Eigene Umfrage
  • Fußnote: Wenn eine Anmerkung für wichtig gehalten wird, die den eigentlichen Gedankengang eines Abschnittes verlässt (z.B. ein Hinweis auf die Biografie des zitierten Autors), dann wird eine solche Anmerkung per Fußnote eingefügt; für den Fußnotentext wird die gleiche Schriftart gewählt wie für den Standardtext (plus Blocksatz), allerdings 2 Pt. kleiner.
  • Seitennummerierung: Die Seiten der gesamten Arbeit werden durchnummeriert, die Zählung (1) beginnt beim Deckblatt (wo die Seitenzahl aber nicht gedruckt wird); die Seitenzahlen werden unten rechts (oder mittig) auf der Seite eingefügt (entsprechende Funktion des Textverarbeitungsprogramms nutzen)
  • Inhaltsverzeichnis: Vor dem Text wird ein Inhaltsverzeichnis eingefügt, das alle Kapitel, Unterkapitel und Unterabschnitte mit den Seitenzahlen, auf denen sie zu finden sind, aufführt (mit allen modernen Textverarbeitungsprogrammen lassen sich Inhaltsverzeichnisse automatisch erstellen und bei Veränderungen im Text auch automatisch aktualisieren); das Inhaltsverzeichnis muss natürlich mit der Gliederung im Text übereinstimmen
  • Literaturverzeichnis: Am Ende der Arbeit ist ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur (einschließlich Online-Quellen) einzufügen: Hinweise zur zum Stil der Literaturangaben (mit Beispielen) finden Sie in den Hinweisen zur Manuskriptgestaltung (siege oben)
  • Formatvorlagen: Am besten erstellen Sie Formatvorlagen für die unterschiedlichen Textelemente Ihrer Arbeit (bzw. Sie ändern die vorhandenen Vorlagen), z.B. Standardtext, Fußnotentext, Überschrift 1, Überschrift 2, Überschrift 3, Literaturverzeichnis, Zitat, Abbildungsüberschrift