In den Bachelor- und Masterstudiengängen finden Modulprüfungen überwiegend studienbegleitend statt. Das bedeutet, Sie legen keine zusätzliche Modulprüfung ab, sondern das Modul gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie die geforderten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben. Dabei ist die Note der Prüfungsleistung (i.d.R. die 6 CP-Leistung) zugleich die Modulnote.
Für die Bewertungen gilt das Bewertungsschema mit den Noten sehr gut (1) bis nicht ausreichend (5). Zur differenzierten Bewertung können durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten um 0,3 Zwischenwerte gebildet werden. Ausgeschlossen sind aber die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3. Nicht ausreichende Leistungen können wiederholt werden. Die Bewertungen werden zusammen mit den erbrachten CP von den Lehrenden dem zuständigen Prüfungsamt gemeldet und dort in die elektronische Prüfungsverwaltung (HISQIS) übertragen.