Promotionsbegleitender Zertifikatsstudiengang „Qualitative Bildungs- und Sozialforschung“ an der OVGU (WS 24/25)

Im Wintersemester 2024/2025 startet an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg der zweijährige, promotionsbegleitende Zertifikatsstudiengang „Qualitative Bildungs- und Sozialforschung“. Er bietet eine Ausbildung in Theorien und Methoden der qualitativen Bildungs- und Sozialforschung und die Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung. Insbesondere Graduierte am Beginn ihrer Promotionsphase erhalten Beratung und Unterstützung bei Themenschärfung sowie der Forschungsdesign- und Exposéentwicklung.

Bewerbungsschluss ist der 01.06.2024. nähere Informationen sind im angehängten Infoblatt und unter https://www.zsm.ovgu.de/Promotion.html zu finden.

 

Interdisziplinäre Ringvorlesung „Nachhaltigkeit“ an der OVGU (SoSe 24)

Hier der Hinweis auf die interdisziplinäre Ringvorlesung „Nachhaltigkeit“, die im Sommersemester von Juliana Hilf vom  Lehrstuhl für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Nachhaltige Entwicklung organisiert wird. Am 30.05. spricht Prof. Michael Böcher zu Parteien und Klimapolitik in Deutschland.

Gemeinsam mit Prof. Böcher habe ich im Sommersemester 2023 ein interdisziplinäres MA Seminar zu „Nachhaltigkeit im Film“ durchgeführt – die Ringvorlesung ist eine gute Gelegenheit, die dortigen Diskussionen und Aspekte zu vertiefen und weiter zu denken.

 

„Studierende der OVGU sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal können im Sommersemester 2024 an der interdisziplinären Ringvorlesung Nachhaltigkeit teilnehmen, welche vom Lehrstuhl für Nachhaltige Entwicklung organisiert worden ist.

Expert*innen aus Politikwissenschaft, Umweltpsychologie, Informatik, Maschinenbau und weiteren Fachrichtungen werden in einer gemeinsamen Ringvorlesung ihr Fachwissen, ihre Konzepte und mögliche Lösungsansätze zur Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung vorstellen. Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele dienen als Rahmenkonzept für Themen wie: Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels, Klima- und Nachhaltigkeitspolitik, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Stadtgestaltung, Mensch-Umwelt-Technik-Interaktion, Partizipation und die Große Transformation, etc. und werden kritisch diskutiert. Als besonderes Highlight wird Prof. Dr. Tilman Santarius, Transformationsforscher der TU Berlin, am 25.04. einen Vortrag mit dem Titel „Klimapolitik und Gerechtigkeit: Dimensionen der intra-nationalen Klimagerechtigkeit“ halten.

Wann? Donnerstags 17 bis 19 Uhr, 11. April bis 11. Juli 2024
Wer? Studierende aller Studiengänge der OVGU und der h2 im Bachelor und Master
Wo? Hörsaal 6 der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg (Gebäude 44; Zschokkestraße), außer am 13. Juni: Hörsaal 5 (Gebäude 16)
Wie? Anmeldung: Für Studierende der OVGU über das LSF und für Studierende der h2 per E-Mail an benjamin.parske@ovgu.de.
Was? Als Prüfungsleistung wird ein individuelles Lernportfolio angefertigt, welches kontinuierlich während des Semesters gepflegt wird. Außerdem wird eine Gruppenaufgabe zu einem der Vorlesungsthemen bearbeitet. Weitere Informationen und Hinweise zur Leistungserbringung erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung.
Warum? Ihr könnt nicht nur viel Wissen erlangen, sondern auch ggf. 4, 5 oder 6 CP erhalten.  Für Studierende der OVGU kann die Veranstaltung für das NaO Nachhaltigkeitszertifikats angerechnet werden. 

Weitere Informationen über die Ringvorlesung Nachhaltigkeit sind im LSF der OVGU zu finden.“ (https://www.ne.ovgu.de/Aktuelles/Ringvorlesung+Nachhaltigkeit+im+SoSe+2024.html)

Anmeldung zur Jubiläumsfeier „20 Jahre Medienbildung“ geöffnet

20 Jahre Medienbildung Tagung 9 - 15 Uhr / Jubiläum 18 - 24 Uhr

Ab sofort und bis zum 12. Juni 2024 ist die Anmeldung für Tagung und Feierlichkeiten anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Studiengänge der Medienbildung online verfügbar. Wir planen zu diesem Anlass am 12. Juli 2024 eine öffentliche Tagungsveranstaltung an der Otto-von-Guericke-Universität am Vor- und Nachmittag und schließen den Tag mit einer informellen Feier im Moritzhof am Abend ab. Dazu laden wir alle aktuellen Studierenden, die Alumni der Medienbildung sowie alle Weggefährten und interessierten Gäste herzlich ein. Weitere Informationen und das Programm finden Sie auf unserer Homepage.

Digital Markets Act (DMA) und marktbeherrschende Onlinedienste

Quelle: heise online, „FAQ Digital Markets Act“

Ab dem 7. März gilt ein neues EU-Kartellrecht für marktbeherrschende Onlinedienste. Gegenstand sind Monopolisierungen im Internet. Als „Torwächter“-Dienste („Gatekeeper“), werden Services bezeichnet, die den Wettbewerb in einem Marktsegment dominieren und Mitbewerbenden – und Nutzenden – aus deren Perspektive schädliche Bedingungen aufzwingen können.

Dieses neue Gesetz steht im Zusammenhang mit dem Digital Services Act (DSA) vom Februar diesen Jahres (2024):  Der DSA regelt die Haftung für Darstelluneng und Inhalte von Onlineplattformen; der DMA fokussiert missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Internetfirmen.

Aus Perspektive der Medienbildung ist dies wichtig, weil die Struktur dieser Dienste einen Einfluss auf Selbst- und Weltverhältnisse der Nutzenden hat und (Online-)Handeln von Nutzenden immer unter bestimmten ökonomisch-rechtlich-politischen Rahmenbedingungen stattfindet. Während sich Internetriesen gerne von jeglichen Vorgaben frei machen möchten (Stichwort Steuervermeidung, Umgang mit Verhaltensdaten ihrer Nutzenden), zielt der DMA auf genau diese rechtlichen Regelungen: Internetfirmen können/sollen eben nicht machen können, was sie wollen, handeln also nicht in einem rechtsfreien Raum. (Dieser Aspekt wird detailliert bei Shoshana Zuboff untern dem Begriff des „Überwachungskapitalismus“ entfaltet und diskutiert).

Aufschlussreich ist zunächst einmal die Liste der genannten Torwächter und der entsprechenden Dienste/Services (s. oben) und der Neuerungen. Hier zwei Beispiele:

„Artikel 5 Abs. 1 DMA verbietet es, personenbezogene Daten, die in verschiedenen Unternehmen eines Konzerns anfallen, ohne Nutzererlaubnis zusammenzuführen. Auch das sogenannte Single Sign-on, also eine Login-Plattform für alle Dienste des Konzerns, muss abschaltbar sein. Artikel 5 Abs. 1 DMA verbietet es, personenbezogene Daten, die in verschiedenen Unternehmen eines Konzerns anfallen, ohne Nutzererlaubnis zusammenzuführen. Auch das sogenannte Single Sign-on, also eine Login-Plattform für alle Dienste des Konzerns, muss abschaltbar sein.“ (c’t 6/2024, S. 124).
Aus diesem Grund wird vermutlich die eine oder der andere von Ihnen in der letzten Zeit dazu aufgefordert worden sein, entsprechende eigene Konto zu „bestätigen“ und damit der Zusammenführung zuzustimmen (Facebook, Instagram).
„Eine weitere Vorschrift, die die EU-Kommission aus vergangenen Kartellrechtsverfahren abgeleitet hat, findet sich in Art. 6 Abs. 3 DMA. Torwächter dürfen demnach nicht bestimmte Produkte auf ihren Plattformen bevorzugen. Sie müssen Nutzern erlauben, vorinstallierte Apps leicht zu deinstallieren oder Standardeinstellungen in Betriebssystemen zu ändern. Entscheidend: Sie müssen „Auswahlbildschirme für wichtige Dienste“ anbieten, wie sie manche noch aus vergangenen Browserkrieg-Zeiten kennen. Mit „wichtigen Diensten“ sind insbesondere Browser, Suchmaschinen und smarte Assistenten gemeint. Tatsächlich wird es diese Auswahlfenster in den Betriebssystemen geben.“ (c’t 6/2024, S. 124)
Dies betrifft u.a. vorinstallierte Apps und Dienste – von der vorinstallierten Suchmaschine im Browser bis zu vorinstallierten Apps auf dem Smartphone. Es bleibt also spannend…

„Megakonzerne wie Apple und Meta wehrten sich mit Zähnen und Klauen, aber letztlich vergeblich. Marktbeherrschende Onlinedienste müssen nun den Digital Markets Act umsetzen. Der schreibt von alternativen App-Stores bis zur Interoperabilität einiges vor, was auch direkte Auswirkungen auf Endkunden hat.“ (heise online).

Hier gehts zur entsprechenden „FAQ: Digital Markets Act“. https://www.heise.de/ratgeber/FAQ-Digital-Markets-Act-9633150.html
Hier der Gesetztext im Original: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.265.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2022%3A265%3ATOC

 

LFM-Studie zur Verbreitung und Wahrnehmung von TikTok-Challenges

TikTok kennt der ein oder die andere ja aus eigener Nutzungserfahrung und hat dementsprechend eine eigene alltagsweltliche Einschätzung… Hier als Empfehlung Ergebnisse empirischer Forschung der Landesmedienanstalt NRW mit einer Studie (2024) zur Verbreitung und Wahrnehmung von TikTok-Challenges.

Hier der Link auf die Kurzzusammenfassung bzw. Pressemitteilung und zum Bericht der Studie und dem Factsheet.

„Simple Mobile Tools“ an Werbevermarkter verkauft

Seit langer Zeit schon habe ich die Apps von „Simple Mobile Tools“ auf meinem Android-Smartphone installiert. Als datensparsame und werbefreie Alternative zu den Apps des Vorab-Installierten-Google-Universums. Ersetzt habe ich z.B. den Kalender, die Gallerie, den Messenger, Telefon und Kontakte.

Schade schade, aber nun wurden die „Simple Mobile Tools“ an einen Werbevermarkter verkauft – wie mobilsicher.de berichtet, die nun ihren entsprechenden Online-Content und ihre Empfehlungen revidieren und überarbeiten (müssen). Als Alternative werden die Apps von fossify empfohlen, die allerdings nicht über den Google-PlayStore installiert werden können, sondern über den alternative Apps-Store f-droid.

Was ist f-froid? Wie funktioniert f-droid? „F-Droid: So installieren Sie den App-Store (Android)“ (mobilsicher.de)