Digital Markets Act (DMA) und marktbeherrschende Onlinedienste

Quelle: heise online, „FAQ Digital Markets Act“

Ab dem 7. März gilt ein neues EU-Kartellrecht für marktbeherrschende Onlinedienste. Gegenstand sind Monopolisierungen im Internet. Als „Torwächter“-Dienste („Gatekeeper“), werden Services bezeichnet, die den Wettbewerb in einem Marktsegment dominieren und Mitbewerbenden – und Nutzenden – aus deren Perspektive schädliche Bedingungen aufzwingen können.

Dieses neue Gesetz steht im Zusammenhang mit dem Digital Services Act (DSA) vom Februar diesen Jahres (2024):  Der DSA regelt die Haftung für Darstelluneng und Inhalte von Onlineplattformen; der DMA fokussiert missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Internetfirmen.

Aus Perspektive der Medienbildung ist dies wichtig, weil die Struktur dieser Dienste einen Einfluss auf Selbst- und Weltverhältnisse der Nutzenden hat und (Online-)Handeln von Nutzenden immer unter bestimmten ökonomisch-rechtlich-politischen Rahmenbedingungen stattfindet. Während sich Internetriesen gerne von jeglichen Vorgaben frei machen möchten (Stichwort Steuervermeidung, Umgang mit Verhaltensdaten ihrer Nutzenden), zielt der DMA auf genau diese rechtlichen Regelungen: Internetfirmen können/sollen eben nicht machen können, was sie wollen, handeln also nicht in einem rechtsfreien Raum. (Dieser Aspekt wird detailliert bei Shoshana Zuboff untern dem Begriff des „Überwachungskapitalismus“ entfaltet und diskutiert).

Aufschlussreich ist zunächst einmal die Liste der genannten Torwächter und der entsprechenden Dienste/Services (s. oben) und der Neuerungen. Hier zwei Beispiele:

„Artikel 5 Abs. 1 DMA verbietet es, personenbezogene Daten, die in verschiedenen Unternehmen eines Konzerns anfallen, ohne Nutzererlaubnis zusammenzuführen. Auch das sogenannte Single Sign-on, also eine Login-Plattform für alle Dienste des Konzerns, muss abschaltbar sein. Artikel 5 Abs. 1 DMA verbietet es, personenbezogene Daten, die in verschiedenen Unternehmen eines Konzerns anfallen, ohne Nutzererlaubnis zusammenzuführen. Auch das sogenannte Single Sign-on, also eine Login-Plattform für alle Dienste des Konzerns, muss abschaltbar sein.“ (c’t 6/2024, S. 124).
Aus diesem Grund wird vermutlich die eine oder der andere von Ihnen in der letzten Zeit dazu aufgefordert worden sein, entsprechende eigene Konto zu „bestätigen“ und damit der Zusammenführung zuzustimmen (Facebook, Instagram).
„Eine weitere Vorschrift, die die EU-Kommission aus vergangenen Kartellrechtsverfahren abgeleitet hat, findet sich in Art. 6 Abs. 3 DMA. Torwächter dürfen demnach nicht bestimmte Produkte auf ihren Plattformen bevorzugen. Sie müssen Nutzern erlauben, vorinstallierte Apps leicht zu deinstallieren oder Standardeinstellungen in Betriebssystemen zu ändern. Entscheidend: Sie müssen „Auswahlbildschirme für wichtige Dienste“ anbieten, wie sie manche noch aus vergangenen Browserkrieg-Zeiten kennen. Mit „wichtigen Diensten“ sind insbesondere Browser, Suchmaschinen und smarte Assistenten gemeint. Tatsächlich wird es diese Auswahlfenster in den Betriebssystemen geben.“ (c’t 6/2024, S. 124)
Dies betrifft u.a. vorinstallierte Apps und Dienste – von der vorinstallierten Suchmaschine im Browser bis zu vorinstallierten Apps auf dem Smartphone. Es bleibt also spannend…

„Megakonzerne wie Apple und Meta wehrten sich mit Zähnen und Klauen, aber letztlich vergeblich. Marktbeherrschende Onlinedienste müssen nun den Digital Markets Act umsetzen. Der schreibt von alternativen App-Stores bis zur Interoperabilität einiges vor, was auch direkte Auswirkungen auf Endkunden hat.“ (heise online).

Hier gehts zur entsprechenden „FAQ: Digital Markets Act“. https://www.heise.de/ratgeber/FAQ-Digital-Markets-Act-9633150.html
Hier der Gesetztext im Original: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.265.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2022%3A265%3ATOC

 

LFM-Studie zur Verbreitung und Wahrnehmung von TikTok-Challenges

TikTok kennt der ein oder die andere ja aus eigener Nutzungserfahrung und hat dementsprechend eine eigene alltagsweltliche Einschätzung… Hier als Empfehlung Ergebnisse empirischer Forschung der Landesmedienanstalt NRW mit einer Studie (2024) zur Verbreitung und Wahrnehmung von TikTok-Challenges.

Hier der Link auf die Kurzzusammenfassung bzw. Pressemitteilung und zum Bericht der Studie und dem Factsheet.

„Simple Mobile Tools“ an Werbevermarkter verkauft

Seit langer Zeit schon habe ich die Apps von „Simple Mobile Tools“ auf meinem Android-Smartphone installiert. Als datensparsame und werbefreie Alternative zu den Apps des Vorab-Installierten-Google-Universums. Ersetzt habe ich z.B. den Kalender, die Gallerie, den Messenger, Telefon und Kontakte.

Schade schade, aber nun wurden die „Simple Mobile Tools“ an einen Werbevermarkter verkauft – wie mobilsicher.de berichtet, die nun ihren entsprechenden Online-Content und ihre Empfehlungen revidieren und überarbeiten (müssen). Als Alternative werden die Apps von fossify empfohlen, die allerdings nicht über den Google-PlayStore installiert werden können, sondern über den alternative Apps-Store f-droid.

Was ist f-froid? Wie funktioniert f-droid? „F-Droid: So installieren Sie den App-Store (Android)“ (mobilsicher.de)

 

Ökonomisches und politisches Microtargeting

In den vergangenen Semestern haben wir uns mit ökonomischem Microtargetting und Personalisierung bwz. Datenprofilen beschäftigt, ausgehend vom Projekt „Im Netz alles umsonst“. Eine häufige Reaktion darauf ist Gleichgültigkeit oder die Annahme, selbst von Personalisierung nicht betroffen zu sein bzw. diese zu erkennen und zu durchschauen – womit Microtargeting wirkunglos würde. Darüber könnte man wohl lange diskutieren, gerade auch mit Blick auf „Wirkungslosigkeit“ und z.B. auf den extremen Gewinn von Google und Facebook/Instagram im Bereich Online-Werbung.

Hier der Fokus nicht auf der ökonomischen sondern auf der politischen Perspektive und auf die inhärenten Möglichkeiten der Manipulation. Zur Diskussion steht die Gefahr für die demokratische Gesellschaft und der Datenskandal um Cambridge-Analytica im Jahr 2018. Den Ausgangspunkt bildet ein Beitrag von Constanze Kurz und Ingo Dachwitz: „Microtargeting und Manipulation: Von Cambridge Analytica zur Europawahl“ auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Und auch hier wieder die Frage, inwiefern man/frau von politischem Mikrotargeting und Personalisierung selbst betroffen ist (medienbildnerisch: inwiefern politisches Microtargeting die eigene Selbst- und Weltverhältnisse transformiert)? In diesem Jahr stehen ja wieder Landtagswahlen an…

Verwiesen wird auf die Aufarbeitung des Cambridge-Analytica-Skandals durch das englische Parlament und die daraus abgeleiteten Empfehlungen (lesenswert!) sowie die (auch medienpädagogisch begründbare) Forderung: „Um Bürgern Mündigkeit zu ermöglichen, bräuchten diese Kenntnis über Absender, Finanziers, Kosten und Targeting-Kriterien einer jeden Anzeige. Zusätzlich braucht es Möglichkeiten der strukturellen Überprüfung der Werbelandschaft durch Journalismus und Wissenschaft […]“.

Ergänzt wird diese Forderung nach Transparenz durch die Forderung nach klaren politischen und rechtlichen Regelungen und Gesetzen. Datenschutz wird hier zu Manipulationsschutz.

Im kommenden Sommersemester 2024 wird für den BA Medienbildung ein Seminar im Bereich „Internet Studies“ angeboten; das Thema Microtargeting können wir dort ausführlicher diskutieren…

Arte-Mediathek: „Kim Kardashian Theory“

Unabhängig davon ob man/frau ihr folgt oder nicht – Kim Kardashian ist auf jeden Fall ein Phänomen des gegenwärtigen Internet. Hier der Link auf eine spannende Doku, die in der Arte-Mediathek liegt, in der wissenschaftliche Theorien zur Interpretation in Anschlag gebracht werde. Allem muss man dabei sicher nicht zustimmen — „Kimologie“ als Studiengang?!? – dann doch besser Medienbildung

https://www.arte.tv/de/videos/112407-001-A/kim-kardashian-theory/

„Kim Kardashian Theory. Am Firmament der Influencerinnen ist es Kim Kardshians Stern, der am hellsten strahlt. Verehrt und vergöttert, ist die amerikanische Unternehmerin vor allem dafür bekannt… bekannt zu sein. Wie keine andere prominente Figur unserer Zeit verkörpert sie die permanente Selbstoptimierung und Zurschaustellung des Privaten – und stieg so zum Idol einer ganzen Generation auf.“

Regie: Nesrine Slaoui, Guillaume Erner.
Produktion: FEDERATION ENTERTAINMENT
Autor:in: Guillaume Erner
Land: Frankreich
Jahr: 2023
Dauer: 53 Min.
Verfügbar: Vom 10/01/2024 bis 25/11/2026

Science-Fiction, KI und Film

Im kommenden Sommersemester 24 planen Ralf Biermann und ich jeweils eine Lehrveranstaltung zu Science-Fiction/KI/Film in den Studiengängen der Medienbildung. Daher hier  schon einmal der Link auf eine Arte-Dokumentation zu „Philip K. Dick und wie er die Welt sah“ – die zur Einstimmung und thematischen Rahmung sehr gut geeignet ist.

Die Dokumentation liegt in der Arte-Mediathek (https://www.arte.tv/de/videos/051147-000-A/philip-k-dick-und-wie-er-die-welt-sah/) und ist noch bis zum 01.02.24 abrufbar oder z.B. per MediathekView downloadbar.

Beschreibung:

„Das Lebenswerk des herausragenden Science-Fiction-Autors Philip Kindred Dick, der im Jahr 1982 verstarb: Wie kein anderer prophezeite er in seinen fiktionalen Erzählungen den Überwachungs- und Technologiewahn des 21. Jahrhunderts. Seine Romane und Kurzgeschichten dienten als Vorlage für zahlreiche Hollywood-Verfilmungen, darunter „Blade Runner“ und „Minority Report“.

Philip Kindred Dick schrieb zahlreiche Romane und Kurzgeschichten, die als Vorlage für einige Klassiker unter den Science-Fiction-Filmen dienten, etwa „Total Recall“, „Blade Runner“ und „Minority Report“. Dicks Werk wird oft mit dem von Kafka, Orwell oder Asimov verglichen. Seine Geschichten stehen heute sinnbildlich für die Frage nach dem Wesen und der Realität des Menschseins: Was unterscheidet den Menschen von der Maschine? Während er zu Lebzeiten verkannt wurde, gilt er heute, mehr als 30 Jahre nach seinem Tod, als wohl größter Visionär des digitalen Zeitalters. Weil Dick an Platzangst litt, verließ er nur selten die kalifornische Vorstadt, in der er lebte. Doch in seiner Fantasie reiste er durch unzählige Welten – nicht selten unter dem Einfluss von Amphetaminen. In seinen 45 Romanen und 120 Kurzgeschichten widmete er sich heute sehr aktuellen Themen wie virtuellen Welten, totalitären Gesellschaften, der technologischen Versklavung und Umweltkatastrophen. Anhand eines der wenigen Interviews, in denen Philip K. Dick offen über sein Leben spricht, erforscht diese Dokumentation die Tiefen seiner Gedankenwelt. Zu Wort kommen sein Psychotherapeut, seine Witwe und sein Biograf – laut dem Dick einen Großteil seines Lebens damit verbrachte, über „das düstere Gefühl“ zu schreiben, „dass all unsere Gewissheiten auf Sand gebaut sind“ – und ergründen, wer sich hinter einem der größten Science-Fiction-Autoren der Literaturgeschichte verbirgt.

Regie: Yann Coquart; Land: Frankreich; Jahr: 2014; Herkunft: ARTE F.“

Einladung Abschiedsvorlesung Prof. Dr. Heiko Schrader: 10.01.24

Am Mittwoch, den 10.01.2024 findet die Abschiedsvorlesung des Kollegen Prof. Dr. Heiko Schrader (Soziologie) statt, zu der auch alle Studierenden herzlich eingeladen sind.

Der Titel der Vorlesung lautet: „Ostwärts! Lehrforschungen der Jahre 1998-2023 in fremdkulturellen Kontexten“.

Uhrzeit: 18h
Datum: Mittwoch, 10.01.2024
Wo: Raum 326, Gebäude 40, Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg

Videoexpo 2023 – Vielen Dank!

„Liebe Freundinnen und Freunde der Videoexpo, liebe Gäste, liebe Studierende der Medienbildung, der Bildungswissenschaft, der Lehramtsstudiengänge, der Computervisualistik, der Informatik, der Germanistik,

die Videoexpo ist ein studentisches Kurzfilmfestival, organisiert von Studierenden für Studierende – das ist etwas ganz Besonderes – nicht nur hier an der OVGU. Besonders ist auch das mittlerweile 27 jährige Bestehen – wovon wir die letzten 19 Jahre hier im Theater Magdeburg waren.

Einen Kurzfilm erstellen – und das in einem Team, als Projekt – das ist anstrengend und anspruchsvoll in vielfacher Hinsicht: Zeitplanung und Selbst-Organisation, Ideenfindung, Ideenentwicklung und Umsetzung. Für viele ist das der erste und manchmal auch der einzige Film im Studium – und in dieser Form vielleicht im gesamten Leben.

Kurzfilme erstellen ist eine große Herausforderung – manche sagen auch eine Zumutung! Dabei haben sie alle jede Menge Erfahrung mit Film – nicht zuletzt in Zeiten von Serien, Streaming und Corona. Laut aktueller JIM-Studie im Schnitt ungefähr 2,5 Stunden pro Tag.

Aber selbst einen Film drehen – das ist etwas ganz anderes! Dabei können Erfahrungen gemacht werden, die sich deutlich unterscheiden vom Verfassen wissenschaftlicher Texte im Rahmen schriftlicher Hausarbeiten.

Und es gibt noch einen Unterschied: 2019 hatten wir eine Feier in der Festung Mark zum 15jährigen Jubliläum des BA-Studiengangs Medienbildung. Alle Absolventinnen und Absolventen konnten sich an ihre Videoexpo und Ihren Film erinnern – und an die der KommilitonInnen. Auch das ist etwas ganz Besonderes.

Ich möchte allen danken, die genau das hier möglich machen – ich weiß das sehr zu schätzen. Mein herzlicher Dank geht…

an alle (28!) Filmteams,
an das studentisches Orgateam (Herr Schreck, Herr Chubarov, Fr. Gorial, Frau Kahner, Frau Doan, Frau Dröge),
an alle Studierende, die heute Abend mithelfen vor und hinter den Kulissen,
an die Mitarbeitenden meines Lehrstuhl,
an die Mitglieder der diesjährigen Jury (Fr. Dröge, Fr. Schulz, Fr. Kahner, Fr. Freudenberg, Fr. Wilde, Hr. Holze, Herr Jütten)
an die Sponsoren
und an das gesamte Team des Theaters Magdeburg, das uns jedes Jahr so herzlich und freundlich aufnimmt!

Viele Spass weiterhin und einen schönen Abend, wir sehen uns später zur After-Show in der Unitheke.“

Das war mein Grußwort nach der Pause und vor Bekanntgabe der ausgezeichneten Filme