Wer muss welche Praktika absolvieren?

Im BA Medienbildung und im BA Bildungswissenschaft gehört zum Studium ein Pflichtpraktikum. Sie können darüber hinaus (und in jedem Studiengang) auch freiwillige Praktika absolvieren. Die Ergebnisse der Verbleibstudie der Absolventen des BA- und des MA Medienbildung zeigen, dass Praktika für viele den Einstieg in das Berufsleben nach dem Studium erleichtern oder ermöglichen (den Forschungsbericht finden Sie hier). Das Pflichtpraktikum im BA Medienbildung umfasst mindestens 12 Wochen und soll in der Regel nach dem dritten Semester eingeplant werden. Im BA Bildungswissenschaft ist ein mindestens 10-wöchiges Praktikum nachzuweisen. In der Medienbildung müssen Sie eine begleitende oder vor-/nachbereitende Lehrveranstaltung besuchen, in der Bildungswissenschaft ist das nicht vorgeschrieben. Die folgenden Hinweise beziehen sich nur auf Pflichtpraktika.