Allen Studierenden wünsche ich einen guten Start ins neue (Sommer-)Semester, das nach Digital- und Hybridsemesters nun endlich wieder präsent stattfinden wird. Im Folgenden die wichtigsten Hinweise zur Durchführung der Lehrveranstaltungen.
Die wichtigsten Informationen der Universitätsleitung zu den Corona-Regelungen finden Sie unter https://www.ovgu.de/informationenrektor.html.
Hier ein Auszug zentraler Punkte:
„[…] Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes entfallen nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 03.04.22 viele der bisher geltenden Regelungen.
Um dennoch gemeinsam mit Beschäftigten, Studierenden und Lehrenden einen sicheren und möglichst störungsfreien Universitätsbetrieb zu gewährleisten, gilt es die entfallenen Vorgaben durch eigenverantwortliches Handeln zu ersetzen. Und wir haben keinen Zweifel, dass die Erfahrungen der zurückliegenden Monate jeden von uns in die Lage versetzen dürften, dies auch auszugestalten. Die veröffentlichte Dienstanweisung und der Wechsel in die Stufe1 unseres uni-internen Stufenplanes geben dabei Leitplanken.
Die OVGU plant für Studierende und Lehrende einen regulären Präsenzbetrieb unter Nutzung der normalen Raumkapazitäten, verbunden mit einer Maskenpflicht.
Die 3G-Regeln verlieren ab sofort ihre Gültigkeit, Einschränkungen für ungeimpfte Beschäftigte entfallen. Bis zum 02.04.2022 gelten allerdings noch die bekannten Zugangsregelungen für Lehrräume und Bereiche mit Publikumsverkehr (z.B. Bibliothek). Der OVGU-Pass hat uns in den vergangenen Monaten sehr geholfen, wir werden ihn aber unter den neuen rechtlichen Randbedingungen nicht weiterführen.“
Weitere Hinweise finden sich in der Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes
und der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Stand 21.03.2022):
- Die Neuregelungen sind zunächst befristet bis zum 23.09.2022.
- Die OVGU passt ihren Stufenplan an und wechselt mit sofortiger Wirkung in die Stufe 1.
- Für den Studienbetrieb gilt bis zum 02.04.2022 nach der o. g. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt weiterhin, dass der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, oder sonstigen Angeboten in geschlossenen Räumen nur unter 3G-Bedingungen erfolgen darf. Dies gilt aktuell auch noch in der Mensa. Zum Nachweis des Status kann entweder die Corona-Warn-App bzw. Cov-Pass-App genutzt werden oder ein Testzertifikat einer offiziell anerkannten Teststation mit negativem Ergebnis
- Das Tragen eines medizinischen Mund–Nasenschutzes (MNS) ist obligatorisch
- während Lehrveranstaltungen, hier gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2–
Maske. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sich nur wenige Personen in
einem Hörsaal, einem Unterrichtsraum oder Labor aufhalten und alle
Anwesenden ihre Zustimmung geben. - auf den Fluren;
- in Gemeinschaftseinrichtungen wie Küchen und Waschräumen;
- in Besprechungen/Zusammenkünften, wenn der Mindestabstand von 1,5m
nicht eingehalten werden kann und - in Bereichen mit Publikumsverkehr, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht
eingehalten werden kann. Abstände von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sind einzuhalten, es sei denn, dass geeignete physische Abtrennvorrichtungen genutzt werden können.
- während Lehrveranstaltungen, hier gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2–